Rechtsprechung
BGH, 24.11.2000 - 3 StR 367/00 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,5186) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§§ 177 Abs. 2 Nr. 1; 181 StGB
Vergewaltigung (Vollzug des Beischlafs); Schwerer Menschenhandel (Verhältnis zum Tatbestand der Vergewaltigung); Täterschaft; Mittäterschaft - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Menschenhandel - Zuhälterei - Vergewaltigung - Prostitution - Gewalt - Drohung - Tateinheit - Sexuelle Nötigung - Täter
- Judicialis
StGB § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StPO § 2 Abs. 3
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 177 Abs. 1 Nr. 2
Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.03.2000 - 2 StR 635/99
Vergewaltigung
Auszug aus BGH, 24.11.2000 - 3 StR 367/00
Das gesetzliche Regelbeispiel des besonders schweren Falles stellt nämlich darauf ab, daß der Täter selbst die erschwerende sexuelle Handlung ausführt (BGH NStZ 1999.452; BGH. Beschl, vom 15. März 2000 - 2 StR 635/99). - BGH, 29.07.1998 - 1 StR 322/98
Tateinheit zwischen schwerem Menschenhandel, Zuhälterei und Vergewaltigung
Auszug aus BGH, 24.11.2000 - 3 StR 367/00
Ein Überschneiden der Ausführungshandlungen, das zur Annahme von Tateinheit zwischen dem schweren Menschenhandel und der Vergewaltigung hätte führen müssen (vgl. Beschl. vom 29. März 1994 - 1 StR 103/94 - und 29. Juli 1998 - 1 StR 322/98), ist darin noch nicht zu sehen. - BGH, 29.03.1994 - 1 StR 103/94
Vergewaltigung - Raub - Gewaltanwendung - Drohung - Tateinheit - Tatentschluß
Auszug aus BGH, 24.11.2000 - 3 StR 367/00
Ein Überschneiden der Ausführungshandlungen, das zur Annahme von Tateinheit zwischen dem schweren Menschenhandel und der Vergewaltigung hätte führen müssen (vgl. Beschl. vom 29. März 1994 - 1 StR 103/94 - und 29. Juli 1998 - 1 StR 322/98), ist darin noch nicht zu sehen.
- BGH, 22.07.2020 - 2 StR 92/20
Konkurrenzen (Zuhälterei, Vergewaltigung, schwerer Menschenhandel)
Dies legt weder - insoweit entgegen der Ansicht des Generalbundesanwalts - das Vorliegen eines einheitlichen Lebenssachverhalts (dazu vgl. Senat, Urteil vom 20. November 1987 - 2 StR 372/87) noch ein Überschneiden von Ausführungshandlungen (dazu vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2000 - 3 StR 367/00 mwN) noch die Annahme nahe, dass die Geschädigte den Geschlechtsverkehr erduldete, weil sie unter dem Einfluss vorangegangener Drohung oder Gewalt stand (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 29. März 1994 - 1 StR 103/94).