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   BGH, 24.11.2000 - 3 StR 367/00   

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https://dejure.org/2000,5186
BGH, 24.11.2000 - 3 StR 367/00 (https://dejure.org/2000,5186)
BGH, Entscheidung vom 24.11.2000 - 3 StR 367/00 (https://dejure.org/2000,5186)
BGH, Entscheidung vom 24. November 2000 - 3 StR 367/00 (https://dejure.org/2000,5186)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    §§ 177 Abs. 2 Nr. 1; 181 StGB
    Vergewaltigung (Vollzug des Beischlafs); Schwerer Menschenhandel (Verhältnis zum Tatbestand der Vergewaltigung); Täterschaft; Mittäterschaft

  • lexetius.com
  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.03.2000 - 2 StR 635/99

    Vergewaltigung

    Auszug aus BGH, 24.11.2000 - 3 StR 367/00
    Das gesetzliche Regelbeispiel des besonders schweren Falles stellt nämlich darauf ab, daß der Täter selbst die erschwerende sexuelle Handlung ausführt (BGH NStZ 1999.452; BGH. Beschl, vom 15. März 2000 - 2 StR 635/99).
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 322/98

    Tateinheit zwischen schwerem Menschenhandel, Zuhälterei und Vergewaltigung

    Auszug aus BGH, 24.11.2000 - 3 StR 367/00
    Ein Überschneiden der Ausführungshandlungen, das zur Annahme von Tateinheit zwischen dem schweren Menschenhandel und der Vergewaltigung hätte führen müssen (vgl. Beschl. vom 29. März 1994 - 1 StR 103/94 - und 29. Juli 1998 - 1 StR 322/98), ist darin noch nicht zu sehen.
  • BGH, 29.03.1994 - 1 StR 103/94

    Vergewaltigung - Raub - Gewaltanwendung - Drohung - Tateinheit - Tatentschluß

    Auszug aus BGH, 24.11.2000 - 3 StR 367/00
    Ein Überschneiden der Ausführungshandlungen, das zur Annahme von Tateinheit zwischen dem schweren Menschenhandel und der Vergewaltigung hätte führen müssen (vgl. Beschl. vom 29. März 1994 - 1 StR 103/94 - und 29. Juli 1998 - 1 StR 322/98), ist darin noch nicht zu sehen.
  • BGH, 22.07.2020 - 2 StR 92/20

    Konkurrenzen (Zuhälterei, Vergewaltigung, schwerer Menschenhandel)

    Dies legt weder - insoweit entgegen der Ansicht des Generalbundesanwalts - das Vorliegen eines einheitlichen Lebenssachverhalts (dazu vgl. Senat, Urteil vom 20. November 1987 - 2 StR 372/87) noch ein Überschneiden von Ausführungshandlungen (dazu vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2000 - 3 StR 367/00 mwN) noch die Annahme nahe, dass die Geschädigte den Geschlechtsverkehr erduldete, weil sie unter dem Einfluss vorangegangener Drohung oder Gewalt stand (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 29. März 1994 - 1 StR 103/94).
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